Inhalt

Aufklärung zu potentiellen Interessenkonflikten und Unvereinbarkeitsklausel

Steffen Lang, Gründer und alleiniger Inhaber der Vermögenskanzlei Lang GmbH, ist auch als freiberuflicher Rechtsanwalt mit der Anwaltskanzlei Nachlasskanzlei Lang tätig. Beide Unternehmungen sind organisatorisch und operativ voneinander getrennt. 


Zur Vermeidung von Interessenkonflikten ist die Vermögenskanzlei Lang GmbH in der Vermögensberatung ausschließlich auf Honorarbasis tätig. Sie unterhält keine Vertriebsvereinbarung und vereinnahmt keine Abschluss- oder Vertriebsfolgeprovision. Die Vermögenskanzlei Lang GmbH verdient nicht am Umsatz von Finanzprodukten oder Finanzdienstleistungen und auch nicht an der Auswahl spezieller Produkte oder Dienstleister. Ein Anreiz zur Empfehlung einer Vermögen Transaktionen aus Courtage Interesse ist damit ausgeschlossen. Die Vergütung erfolgt für ganzheitliche Vermögensberatung und ausgewählte administrative Dienstleistungen.


Um den hohen Anforderungen der Rechtsanwaltschaft als Organ der Rechtspflege darüber hinaus Rechnung zu tragen und die Möglichkeit von Interessenkonflikten umfassend auszuschließen, ist die Mandatierung eines Kunden grundsätzlich ausschließlich für eine der beiden Unternehmungen möglich. Ein Kunde der Vermögenskanzlei Lang GmbH kann somit nicht zugleich Mandant der Rechtsanwaltskanzlei NACHLASSKANZLEI LANG von RA Steffen Lang sein und umgekehrt. Dies gilt auch für frühere, bereits beendete Mandate.


Erläuterung:

Die Rechtsanwaltschaft ist ein unabhängiges Organ der Rechtspflege. Tätigkeiten eines Rechtsanwalts in anderen Berufsfeldern sind nur dann damit vereinbar, wenn sie das Vertrauen in seine Unabhängigkeit nicht gefährden können. Diese Anforderung dient der Funktionsfähigkeit der Rechtspflege mit dem Ziel, eine fachliche Kompetenz und Integrität sowie einen ausreichenden Handlungsspielraum von Rechtsanwälten zu sichern und die notwendigen Vertrauensgrundlagen der Rechtsanwaltschaft zu schützen


Unabhängigkeit und Integrität eines Rechtsanwalts sowie dessen maßgebliche Orientierung am Recht und an den Interessen seiner Mandanten können bei einer erwerbswirtschaftlichen Prägung des Zweitberufs gefährdet sein. Dies ist am Einzelfall unter Berücksichtigung der konkreten Tätigkeit eines Rechtsanwalts zu bewerten. 


Die zweitberufliche Tätigkeit kann die Unabhängigkeit eines Rechtsanwalts in seiner Berufsausübung als Rechtsanwalt insbesondere dann beeinträchtigen, wenn bei objektiv vernünftiger Betrachtungsweise die Wahrscheinlichkeit von Interessenkollisionen nahe liegt. Interessenkollisionen können sich vor allem dann ergeben, wenn ein kaufmännischer Beruf die Möglichkeit bietet, Informationen zu nutzen, die aus der rechtsberatenden Tätigkeit stammen und umgekehrt.


Beispielhaft dafür sind folgende Situationen:

  • Der Beruf des Rechtsanwalts kann es mit sich bringen, dass er von internen Geschäftsvorgängen der Betriebe seiner Mandanten Kenntnis erlangt. Übt er gleichzeitig einen gewerblichen Beruf aus, besteht die Möglichkeit, dass er die bei der rechtsberatenden Tätigkeit erworbenen Kenntnisse in seinem eigenen Betrieb verwerten und dem Gewerbetreibenden, den er berät, Konkurrenz machen kann. 
  • Ist ein Rechtsanwalt zweitberuflich als Versicherungsmakler tätig ist, kann ihm dies in besonderer Weise die Möglichkeit bieten, Informationen zu nutzen, die aus der rechtsberatenden Tätigkeit stammen. Die anwaltliche Tätigkeit bringt es typischerweise mit sich, dass dem Rechtsanwalt Sachverhalte bekannt werden können, in denen für den Mandanten der Abschluss eines oder mehrerer Versicherungsverträge in Betracht kommt. Wenn der Versicherungsmakler mit der Abwicklung von Schadensfällen außerhalb von Versicherungsverträgen befasst ist, die seine Maklerfirma vermittelt haben, könnte die Gefahr bestehen, dass der Rechtsanwalt seinem Mandanten in seiner Funktion als Versicherungsmakler im eigenen Courtageinteresse empfiehlt - z.B., wenn die Schadensabwicklung nicht zufriedenstellend verläuft - den Versicherungsvertrag zu kündigen und einen von seiner Maklerfirma vermittelten Versicherungsvertrag abzuschließen.
  • Ist ein Rechtsanwalt zweitberuflich als Vermittler von Finanzdienstleistungen oder Grundstücksmakler tätig, können sich Interessenkollisionen daraus ergeben, dass der Rechtsanwalt bei der Ausübung seines Berufs Kenntnisse von Geld- und Immobilienvermögen des Mandanten erhält und er mit diesem Wissen in seinem Zweitberuf als Makler an der Umschichtung des Vermögens verdienen kann. Die Gefahr könnte bestehen, dass er im eigenen Courtageinteresse dem Mandanten eine derartige Umschichtung empfehle, was er als unabhängiger Rechtsanwalt nicht darf. Könnte der Rechtsanwalt in seinem Zweitberuf zum Beispiel als Finanzmakler an der Vermittlung einer Geldanlage verdienen, wäre zu befürchten, dass er seine anwaltliche Beratung nicht streng an den rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen seines Mandanten ausrichtet, sondern das Provisionsinteresse Einfluss gewinne. Ähnliche Gefahren drohten, wenn der Rechtsanwalt prüfen solle, ob es für einen Mandanten ratsam sei, eine Immobilie zu veräußern oder ein Mietverhältnis mit einem Mieter zu beendigen. 
  • Zudem kann sich eine Gefährdung der Unabhängigkeit auch daraus ergeben, dass ein Makler, der zugleich Rechtsanwalt ist, vom Kunden, dem er die Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrags nachgewiesen hat, gebeten wird, ihn anwaltlich über die Vor- und Nachteile des abzuschließenden Vertrags zu beraten oder diesen gleich selbst zu entwerfen. Dabei kann die Gefahr entstehen, dass die Beratung und/oder Formulierung des Vertrags nicht unter ausschließlicher Orientierung an den Interessen des Mandanten erfolgt. Vielmehr könnte sich der Rechtsanwalt von seinem Provisionsinteresse leiten lassen und seine anwaltlichen Leistungen so erbringen, dass der Mandant den Vertrag auf jeden Fall abschließt.
  • Ein Rechtsanwalt, der zugleich angestellter Vermögensberater einer Bank ist, könnte einen Interessenkonflikt haben, weil sich die dem Vermögensberater arbeitsvertraglich obliegende Rechtsberatung der Bankkunden vom Geschäftsinteresse der Bank, Kunden für ihre Produkte zu gewinnen, nicht trennen lässt. Auch kann die Gefahr bestehen, dass der Rechtsanwalt sein aus anwaltlichen Mandaten erworbenes Wissen dazu nutzt, Mandanten eine Vermögensanlage bei seiner Bank zu empfehlen und sie insoweit nicht rein objektiv zu beraten.

Vorvertragliche Kundeninformationen

Ziffer I. dieses Dokuments enthält die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen über den Status der Vermögenskanzlei Lang GmbH (die Firma), die jedem Kunden mitzuteilen sind. Zudem ist die Firma bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen gem. § 312d BGB verpflichtet, den Verbraucher nach Maßgabe des Artikels 246b des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche zu informieren. Die in Erfüllung dieser Pflicht gemachten Angaben werden Inhalt des Vertrags, es sei denn, die Firma vereinbart mit Ihnen ausdrücklich etwas anderes. Zur Erfüllung dieser Pflicht überreicht Ihnen die Firma für den Fall, dass Sie außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatzverkehr Verträge über Finanzdienstleistungen mit der Firma schließen wollen, zusätzlich die unter Ziffer II. aufgeführten Informationen, in denen auch auf ein ggf. bestehendes Widerrufsrecht hingewiesen wird.


I.) Kundenerstinformation gem. §§ 12, 12a FinVermV

Vermögenskanzlei Lang GmbH

Fischertwiete 2, 20095 Hamburg

Telefon: 04030700997

kein Fax vorhanden

E-Mail: steffen.lang@vermoegenskanzlei.com

Geschäftsführer: Steffen Lang

USt-IdNr.: DE313500098

Website: https://www.vermoegenskanzlei.com


Tätigkeit gemäß Gewerbeordnung (GewO)

Die Vermögenskanzlei Lang GmbH ist freie Gewerbetreibende nach § 93 Handelsgesetzbuch (HGB) und nicht an einen oder mehrere Produktanbieter gebunden. Es besteht eine Erlaubnis nach:

  • Erlaubnis nach § 34h Abs. 1 GewO (Honorar-Finanzanlagenberater)


Berufsrechtliche Regelungen

Die berufsrechtlichen Regelungen können über die Website der juris GmbH (BMJ) https://www.gesetze-im-internet.de/ eingesehen werden:

  • § 34h Gewerbeordnung (GewO)
  • Finanzanlagenvermittlungs-Verordnung (FinVermV)


Hinweis zum Datenschutz

Die Vermögenskanzlei Lang GmbH erhebt und verarbeitet zum Zwecke des Vertragsschlusses, der Angebotserstellung und der Vertragsdurchfühung personenbezogene Daten. Für den Umgang mit personenbezogenen Daten gelten die Datenschutzhinweise.


Zuständige Behörde

Die zuständige Behörde für die Tätigkeit gemäß § 34h Abs. 1 GewO (Honorar-Finanzanlagenberater) ist die:

HK Hamburg
Adolphsplatz 1, 20457 Hamburg
Telefon: 0 40/3 61 38-138
Fax: 0 40/3 61 38-401
E-Mail: service@hk24.de
Website: https://www.ihk.de/hamburg/


Gemeinsame Registerstelle gemäß § 11a Abs. 1 GewO

Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V.
Breite Straße 29, 10178 Berlin
Telefon: (0 180) 60 05 85 0 (Kosten: 0,20 € pro Anruf)
Registerabruf: 
https://www.vermittlerregister.info


Eintragung im Vermittlerregister

Die Eintragung im Vermittlerregister (s. Registerabfrage) kann unter den folgenden Registrierungsnummern abgerufen werden: Honorar-Finanzanlagenvermittler mit der Registrierungsnummer: D-H-131-J66P-64


Produktanbieter

Fonds: Bis zu 10.000 (vgl. https://netfonds.de/fondsgesellschaften)


Anschriften von Schlichtungsstellen

Bei Streitigkeiten können die folgenden Schlichtungsstellen angerufen werden:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Ombudsleute, Postfach 13 08, 53003 Bonn, https://www.bafin.de/

Ombudsstelle für Investmentfonds des BVI, Unter den Linden 42, 10117 Berlin, https://www.ombudsstelle-investmentfonds.de

Ombudsstelle für Sachwerte und Investmentvermögen e.V., Postfach 640222, 10048 Berlin, https://www.ombudsstelle.com


Angaben zu Umfang und Vergütung der Tätigkeit

Beratung zu und Vermittlung von Finanzanlagen

Die Anlageberatung und die Vermittlung von Finanzanlagen erfolgt aufgrund der erteilten Genehmigung nach § 34h Abs. 1 GewO (Honorar-Finanzanlagenberater). Die Vermögenskanzlei Lang GmbH ist freie Gewerbetreibende nach § 93 Handelsgesetzbuch (HGB) und produktanbieterunabhängig. Der Vertragsschluss über den Erwerb einer Finanzanlage erfolgt grundsätzlich zwischen Ihnen als Kunde und dem jeweiligen Produktanbieter.


Vergütung

Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder -vermittlung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch den Anleger. Die Vergütung erfolgt entsprechend einer noch gesondert zu verhandelnden Vergütungsvereinbarung.



II.) Vorvertragliche Informationen für außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge und Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen


Informationen zum Unternehmer und zur Geschäftstätigkeit

Name und Anschrift des Unternehmers:

Steffen Lang

Vermögenskanzlei Lang GmbH

Fischertwiete 2

20095 Hamburg


Eintragung im Handelsregister

Registergericht: Amtsgericht Hamburg, Registernr.: 147785

Vertretungsberechtigte Personen: Geschäftsführer/Vorstand: Steffen Lang

Hauptgeschäftstätigkeit des Unternehmers: Honorar-Finanzanlagenberater gem. § 34h Abs. 1 GewO.


Übt der Unternehmer weitere Geschäftstätigkeiten aus, so handelt es sich dabei nicht um Finanzdienstleistungen i.S.v. § 312d Abs. 2 BGB.


Für die Zulassung zuständige Aufsichtsbehörde 

Die Erlaubnis für die Finanzanlagenvermittlung gem. § 34h Abs. 1 GewO wurde erteilt von der Handelskammer Hamburg, Adolphsplatz 1, 20457 Hamburg / Registerbehörde: IHK Hamburg, Adolphsplatz 1, 20457 Hamburg, Tel. (040) 36138-0


Wesentliche Merkmale der Finanzdienstleistungen 

Wesentliches Merkmal der vom Unternehmer erbrachten Dienstleistungen ist, dass der Unternehmer den Vertragsschluss zwischen dem Kunden und einem Vertragspartner des Unternehmers vermittelt und die gewünschten Leistungen (z. B. Kauf von Fondsanteilen oder Darlehensgewährung) nicht selbst erbringt.


Finanzanlagenvermittlung gem. § 34h Abs. 1 Satz 1, 1. Alt. GewO

Der Unternehmer vermittelt Geschäfte über die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten. Dabei leitet er die Willenserklärung des Kunden zum Erwerb oder zur Veräußerung von Finanzinstrumenten als Bote an den Vertragspartner des Kunden weiter. Die Anlagevermittlung kann im Zusammenhang mit einer Anlageberatung oder isoliert als beratungsfreies Geschäft erbracht werden.


Anlageberatung gem. § 34h Abs. 1 Satz 1, 2. Alt. GewO

Der Unternehmer gibt persönliche Empfehlungen an Kunden oder deren Vertreter, die sich auf Geschäfte mit bestimmten Finanzinstrumenten beziehen, die auf eine Prüfung der persönlichen Umstände des Anlegers gestützt oder als für ihn geeignet dargestellt werden und nicht ausschließlich über Informationsverbreitungskanäle oder für die Öffentlichkeit bekannt gegeben werden. Eine regelmäßige Überprüfung der Geeignetheit empfohlener oder vermittelter Finanzinstrumente erfolgt nicht. Finanzinstrumente, für die es einer Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) bedarf, sind nicht Gegenstand der Tätigkeit des Unternehmers.


Spezielle Risiken der Finanzinstrumente

Die Dienstleistungen beziehen sich auf Finanzinstrumente, die wegen ihrer spezifischen Merkmale oder der durchzuführenden Vorgänge mit speziellen Risiken behaftet sind oder deren Preis Schwankungen auf dem Finanzmarkt unterliegen, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat. In der Vergangenheit erwirtschaftete Erträge sind kein Indikator für künftige Erträge.


Informationen zum Vertrag und zur Vertragsdurchführung

Informationen über das Zustandekommen des Vertrages

Der Vertrag zwischen dem Unternehmer und dem Kunden kommt dadurch zustande, dass der Kunde ein ihn bindendes Angebot zum Vertragsabschluss abgibt und dieses vom Unternehmer angenommen wird. Das Angebot des Kunden wird wirksam mit Zugang beim Unternehmer.


Mindestlaufzeit des Vertrages 

Der Vertrag hat keine Mindestlaufzeit.


Vertragliche Kündigungsbedingungen und Vertragsstrafe

Der Vertrag ist vom Unternehmer jederzeit mit einer Frist von einem Monat, vom Kunden jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündbar. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Bei mehreren Vertragspartnern auf Seiten des Kunden steht das Kündigungsrecht jedem einzelnen Vertragspartner mit Wirkung für alle Vertragspartner zu. Die Kündigung bedarf der Textform. Vertragsstrafen sind nicht vorgesehen.


Sprachen für die Informationserteilung und die Kommunikation mit dem Verbraucher

Die Vertragsbedingungen und die Vorabinformationen werden dem Kunden auf Deutsch mitgeteilt. Die Kommunikation mit dem Kunden während der Laufzeit des Vertrages erfolgt ebenfalls auf Deutsch. Mitgliedsstaaten der Union, deren Recht der Aufnahme von Beziehungen zugrunde gelegt wird

Der Unternehmer legt der Aufnahme von Beziehungen zum Verbraucher vor Abschluss des Vertrages das Recht der Bundesrepublik Deutschland zugrunde.


Befristung der Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen

Diese vom Unternehmer zur Verfügung gestellten Informationen unterliegen keiner spezifischen Gültigkeitsdauer, sie gelten bis auf Weiteres, d.h. so lange, bis der Unternehmer dem Kunden neue Informationen zur Verfügung stellt. Auf die Gültigkeitsdauer von Dritten zur Verfügung gestellter Informationen, z. B. zu einzelnen Finanzinstrumenten, hat der Unternehmer keinen Einfluss. Soweit Angebote oder Preise eine befristete Gültigkeitsdauer haben, ist dies den jeweiligen Angebots- bzw. Produktunterlagen zu entnehmen.


Kosten und Steuern

Gesamtpreis der Finanzdienstleistungen

Die Höhe des vom Kunden selbst an den Unternehmer zu zahlenden Honorars oder Serviceentgelts für die Dienstleistungen ergibt sich ggf. aus der zwischen dem Unternehmer und dem Kunden geschlossenen vertraglichen Vereinbarung. Soweit der Unternehmer von Dritten Zuwendungen erhält, werden diese im Kostenausweis für das jeweilige Produkt ausgewiesen. Für den Gesamtpreis der Produkte und Dienstleistungen sowie die von Dritten erbrachten Leistungen gelten die Preis- und Leistungsverzeichnisse der Depotstellen und die Produktunterlagen der jeweiligen Produktanbieter.


Vom Unternehmer abgeführte Steuern

Der Unternehmer führte keine Steuern für den Kunden ab.


Weitere Steuern oder Kosten, die nicht vom Unternehmer abgeführt werden

Einkünfte aus Wertpapieren und aus dem Erwerb und der Veräußerung von Wertpapieren sind grundsätzlich steuerpflichtig. Hat der Kunde ein Depot oder Konto bei einer inländischen Bank, so behält diese die auf die Kapitalerträge des Kunden angefallenen Steuern ein und führt sie an das Finanzamt ab. Bei Fragen sollte sich der Kunde an die für ihn zuständige Steuerbehörde bzw. seinen steuerlichen Berater wenden. Dies gilt insbesondere, wenn er im Ausland steuerpflichtig ist. Eigene Kosten (z. B. für das konto- und depotführende Institut, die Börse, Telefonate, Porto) hat der Kunde selbst zu tragen.


Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der Erfüllung

Einzelheiten hinsichtlich der vom Kunden an den Unternehmer zu leistenden Zahlungen in Form eines Honorars oder Serviceentgelts für die Dienstleistungen ergeben sich ggf. aus der optional zwischen dem Unternehmer und dem Kunden geschlossenen vertraglichen Vereinbarung. Im Übrigen gelten für die Zahlung und die Erfüllung der von Dritten erbrachten Leistungen die Preis- und Leistungsverzeichnisse der Depotstellen und der jeweiligen Produktanbieter.


Außergerichtliche Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren

Der Unternehmer ist keinem außergerichtlichen Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren unterworfen.


Bestehen eines Widerrufsrechts und Bedingungen zur Ausübung

Nichtbestehen eines Widerrufsrechts bei einzelnen Wertpapierdienstleistungen

Hinsichtlich der einzelnen Wertpapierdienstleistungen, die der Unternehmer aufgrund des mit dem Kunden geschlossenen Vertrags punktuell gegenüber dem Kunden erbringt, hat der Kunde kein Widerrufsrecht gegenüber dem Unternehmer. Soweit ein Widerrufsrecht für einzelne Wertpapiergeschäfte oder sonstige Transaktionen gegenüber Dritten, mit denen der Unternehmer ein Geschäft vermittelt, besteht, wird der Kunde hierüber beim Abschluss des jeweiligen Geschäfts informiert.


Bestehen eines Widerrufsrechts bzgl. der Rahmenvereinbarung und ggf. Servicegebühren- bzw. Honorarvereinbarung

Für jeden zwischen dem Kunden und dem Unternehmer geschlossenen Vertrag über Finanzdienstleistungen besteht ein 14-tägiges Widerrufsrecht, wenn der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, oder wenn es sich bei dem Vertrag um ein Fernabsatzgeschäft handelt. Es gilt in diesen Fällen folgende Widerrufsbelehrung:


Widerrufsbelehrung für Verbraucher

bei im Fernabsatz und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen über Finanzdienstleistungen für außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen und Fernabsatzverträgen


Abschnitt 1


Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen mittels einer eindeutigen Erklärung widerrufen. Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrags und nachdem Sie die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie alle nachstehend unter Abschnitt 2 aufgeführten Informationen auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. Brief, Telefax, E-Mail) erhalten haben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, wenn die Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger erfolgt. Der Widerruf ist zu richten an:


Vermögenskanzlei Lang GmbH

Chilehaus A

Fischertwiete 2

20095 Hamburg

steffen.lang@vermoegenskanzlei.com


Abschnitt 2


Für den Beginn der Widerrufsfrist erforderliche Informationen

Die Informationen im Sinne des Abschnitts 1 Satz 2 umfassen folgende Angaben:1. die Identität des Unternehmers; anzugeben ist auch das öffentliche Unternehmensregister, bei dem der Rechtsträger eingetragen ist, und die zugehörige Registernummer oder gleichwertige Kennung;

2. die Hauptgeschäftstätigkeit des Unternehmers und die für seine Zulassung zuständige Aufsichtsbehörde;

3. die ladungsfähige Anschrift des Unternehmers und jede andere Anschrift, die für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Unternehmer und dem Verbraucher maßgeblich ist, bei juristischen Personen, Personenvereinigungen oder Personengruppen auch den Namen des Vertretungsberechtigten;

4. die wesentlichen Merkmale der Finanzdienstleistung sowie Informationen darüber, wie der Vertrag zustande kommt;

5. den Gesamtpreis der Finanzdienstleistung einschließlich aller damit verbundenen Preisbestandteile sowie alle über den Unternehmer abgeführten Steuern oder, wenn kein genauer Preis angegeben werden kann, seine Berechnungsgrundlage, die dem Verbraucher eine Überprüfung des Preises ermöglicht;

6. gegebenenfalls zusätzlich anfallende Kosten sowie einen Hinweis auf mögliche weitere Steuern oder Kosten, die nicht über den Unternehmer abgeführt oder von ihm in Rechnung gestellt werden;

7. den Hinweis, dass sich die Finanzdienstleistung auf Finanzinstrumente bezieht, die wegen ihrer spezifischen Merkmale oder der durchzuführenden Vorgänge mit speziellen Risiken behaftet sind oder deren Preis Schwankungen auf dem Finanzmarkt unterliegt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat, und dass in der Vergangenheit erwirtschaftete Erträge kein Indikator für künftige Erträge sind;

8. eine Befristung der Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen, beispielsweise die Gültigkeitsdauer befristeter Angebote, insbesondere hinsichtlich des Preises;

9. Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der Erfüllung;

10. das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsrechts sowie die Bedingungen, Einzelheiten der Ausübung, insbesondere Name und Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist, und die Rechtsfolgen des Widerrufs einschließlich Informationen über den Betrag, den der Verbraucher im Fall des Widerrufs für die erbrachte Leistung zu zahlen hat, sofern er zur Zahlung von Wertersatz verpflichtet ist (zugrunde liegende Vorschrift: § 357b des Bürgerlichen Gesetzbuchs);

11. die Mindestlaufzeit des Vertrags, wenn dieser eine dauernde oder regelmäßig wiederkehrende Leistung zum Inhalt hat;

12. die vertraglichen Kündigungsbedingungen einschließlich etwaiger Vertragsstrafen;

13. die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, deren Recht der Unternehmer der Aufnahme von Beziehungen zum Verbraucher vor Abschluss des Vertrags zugrunde legt;

14. die Sprachen, in denen die Vertragsbedingungen und die in dieser Widerrufsbelehrung genannten Vorabinformationen mitgeteilt werden, sowie die Sprachen, in denen sich der Unternehmer verpflichtet, mit Zustimmung des Verbrauchers die Kommunikation während der Laufzeit dieses Vertrags zu führen;

15. den Hinweis, ob der Verbraucher ein außergerichtliches Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren, dem der Unternehmer unterworfen ist, nutzen kann, und gegebenenfalls dessen Zugangsvoraussetzungen.


Abschnitt 3


Widerrufsfolgen

Im Fall eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Sie sind zur Zahlung von Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Dienstleistung verpflichtet, wenn Sie vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurden und ausdrücklich zugestimmt haben, dass vor dem Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Gegenleistung begonnen werden kann. Besteht eine Verpflichtung zur Zahlung von Wertersatz, kann dies dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf dennoch erfüllen müssen. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Diese Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.


Besondere Hinweise

Bei Widerruf eines Vertrags sind Sie auch an einen mit diesem Vertrag zusammenhängenden Vertrag nicht mehr gebunden, wenn der zusammenhängende Vertrag eine Leistung betrifft, die von uns oder einem Dritten auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen uns und dem Dritten erbracht wird.


Ende der Widerrufsbelehrung