Nachfolgegestaltung

Vorsorgen, Nachfolge regeln und Vermögen im Erbfall sichern

Vorsorge- und Nachfolgegestaltung

Vorsorgen, Nachfolge regeln und Vermögen im Erbfall sichern

Vorsorge- und Nachfolge-gestaltung

Vorsorgen, Nachfolge regeln,

Vermögen im Erbfall sichern

Auf einen Blick

Das Angebot

  • Nachfolgeberatung vom Rechtsanwalt*


  • Effiziente Lösungen von der Planung bis zur Umsetzung


  • Steuerschonende Vermögensgestaltung

* in Kooperation mit NACHLASSKANZLEI LANG

Ihr Vorteil

  • Zusammen mit dem Vermögen regeln Sie auch das Thema Nachfolge professionell

 

  • Die direkte Einbindung von Notaren und Ihrem Steuerberater spart Ihnen Abstimmungsärger


  • Ein ganzheitlicher Beratungsansatz gewährleistet Lösungen, die in der Praxis für Ihre Familie funktionieren
Vereinbaren Sie ein kostenloses Erstgespräch !

Nachfolgeberatung vom Rechtsanwalt

Einmal kommt der Zeitpunkt, an dem Vermögen an Familienangehörige übertragen wird. Dieses Ereignis lässt sich durch frühzeitige Nachlassplanung gestalten. Persönliche Vorstellungen und praktische Überlegungen können auf diese Weise ebenso berücksichtigt werden, wie sich Erbschaftsteuern bei einem lebzeitigen Übertrag minimieren lassen.


Für eine umfassende anwaltliche Nachfolgegestaltung stehe ich Ihnen als Rechtsanwalt mit der NACHLASSKANZLEI LANG zur Verfügung.


Sie erhalten eine persönliche Beratung zur Gestaltung Ihrer Nachfolge und regeln Ihren Vermögenserhalt langfristig und für Generationen.

Portrait von Rechtsanwalt Steffen Lang, Inhaber der Anwaltskanzlei NACHLASSKANZLEI LANG und der unabhängigen Vermögensberatung VERMÖGENSKANZLEI LANG GmbH, Hamburg

Steffen Lang, RA

KONTAKT

Vererben und Erben


Vorsorgen durch eine Vorsorgevollmacht mit Patientenverfügung

Sorgen Sie mit einer umfassenden Regelung frühzeitig vor, um sicher zu stellen, dass alles nach Ihrer Vorstellung verläuft, wenn etwas passiert und Sie auf Hilfe angewiesen sind.


  • Mehr erfahren

    Für jeden, der nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegenheiten selbst zu regeln, übernehmen Dritte die Entscheidung.


    Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie bestimmen, welche Person dies in Vermögensangelegenheiten sein soll und an welche Vorgaben sie sich zu halten hat.


    Für die Zeit nach Ihrem Tod stellen Sie mit einer Vorsorgevollmacht zusätzlich Handlungsfähigkeit sicher, bis Ihre Erbregelung in der Praxis greift.


    Für persönliche Angelegenheiten, wie die Unterbringung in ein Heim oder Art und Umfang einer gesundheitlichen Behandlung, besteht zudem die Möglichkeit, Anweisungen per Betreuungs- und Patientenverfügung zu treffen.


    Sie erhalten eine anwaltliche Beratung zu den Gestaltungsmöglichkeiten, die Ihnen eine Vorsorgeregelung bietet und einen Entwurf aller erforderlichen Dokumente, die Ihren individuellen Bedarf abdecken.

Nachfolge regeln mit einem Testament

Planen Sie Ihre Nachfolge mit einem Testament, um Ihr Lebenswerk im Erbfall zu sichern.


  • Mehr erfahren

    Ohne eine selbst entworfene Verfügung wird ein Nachlass nach den Bestimmungen der gesetzlichen Erbfolge übertragen. Dies führt in vielen Fällen zu unerwünschten Ergebnissen. 


    Ob und in welchem Umfang eine eigene Regelung getroffen werden sollte, lässt sich zu Lebzeiten leicht klären, indem das Ergebnis einer gesetzlichen Erbfolge im konkreten Fall exemplarisch nachvollzogen und beurteilt wird.  Für eine individuelle Regelung stehen letztwillige Verfügungen wie Testament und Erbvertrag zur Verfügung. 


    Ausgehend von Ihrer persönlichen Situation erhalten Sie eine umfassende Darstellung der gesetzlichen Erbfolge und Handlungsempfehlungen für eine letztwillige Verfügung. In einer persönlichen, anwaltlichen Beratung erfahren Sie Ihre Gestaltungsmöglichkeiten und erhalten einen konkreten Entwurf eines Testaments.

Vermögen steuereffizient übertragen

Übertragen Sie Ihr Vermögen auf Angehörige, um es unter Berücksichtigung steuerlicher, rechtlicher und persönlicher Rahmenbedingungen sicher zu erhalten. Nutzen Sie eine Beteiligungsgesellschaft, um einer Zersplitterung Ihres Vermögens vorzubeugen und die Verwaltung gemeinsam mit der Familie zu regeln.


  • Mehr erfahren

    Wenn Vermögen in Substanz und Einheit erhalten bleiben soll, kann sich die Gründung eines Familienpools in Form einer Beteiligungsgesellschaft anbieten. Motive dafür liegen häufig auch im (familien-)unternehmerischen, familiären und steuerlichen Bereich.


    Durch einen Vermögensübertrag aus dem Privatvermögen wird Gesellschaftsvermögen geschaffen, an dem Familienmitglieder beteiligt werden. Dies bietet zum einen besonderen Schutz vor einer Vermögenszersplitterung durch Erbgänge zukünftiger Generationen mit potentiellen Vorteilen bei der Erbschaftsteuer. Zum anderen lassen gesellschaftsvertragliche Regelungen individuelle Gestaltungen zu, die Ihren Einfluss auf das Vermögen schützen. So können Sie beispielsweise festlegen, wer sich als Gesellschafter beteiligen darf sowie Stimm- und Ausschüttungsrechte definieren.


    Voraussetzung in praktischer Hinsicht ist ein gemeinsames Interesse der beteiligten Familienmitglieder als zukünftige Gesellschafter an dem Vermögen. Dies kann in einem Workshop mit der Erstellung einer Familiencharta erarbeitet und durch jährlich stattfindende Familientage gefördert werden.


    Sie erhalten eine anwaltliche Beratung zu den Möglichkeiten und Anforderungen, die mit einem Familienpool verbunden sind sowie die Organisation des gesamten Gründungspozesses.

Stiftung gründen

Gründen Sie eine Stiftung, um Ihr Vermögen für die Familie zu erhalten oder Gutes zu tun.


  • Mehr erfahren

    Wenn für das Vermögen eine bestimmte Zweckverwendung vorgesehen ist oder das Vermögen in Substanz und Einheit erhalten bleiben soll, kann sich die Gründung einer Stiftung anbieten.


    Neben einer Familienstiftung, die primär den Interessen einer Familie dient, ist es oft die selbstlose Förderung des Allgemeinwohls, die mit einer Stiftungsgründung verfolgt wird. Besonders letztere wird durch steuerliche Privilegien gefördert.


    Sie erhalten eine anwaltliche Beratung zu den Möglichkeiten und Anforderungen, die mit der Gründung einer Stiftung verbunden sind sowie die Organisation des gesamten Gründungspozesses.

Nachlass verwalten mit oder ohne Testamentsvollstreckung

Erhalten Sie als Erbe Unterstützung bei den Verwaltungsaufgaben Ihrer Erbschaft. Setzen Sie einen Testamentsvollstrecker ein, um sicher zu stellen, dass eine Vertrauensperson Ihrem Testament im Erbfall Geltung umsetzt.


  • Mehr erfahren

    Im Erbfall geht das Eigentum an Vermögen auf andere Personen über. Mit übertragen werden Pflichten, Aufgaben und Verantwortung, Fristen sind zu berücksichtigen und Haftungsrisiken zu managen. Bis das Nachlassvermögen endgültig auf die Erben verteilt ist, können Monate und Jahre vergehen, währenddessen die Verwaltung eine erhebliche zeitliche und operative Herausforderung darstellen kann.


    Testamentsvollstreckung

    Besonders wenn der Erblasser Uneinigkeit zwischen Erben befürchtet oder ihm die Erben zur Nachlassverwaltung zu unerfahren erscheinen, bietet sich die Anordnung einer Testamentsvollstreckung per Testament oder Erbvertrag an. Als Testamentsvollstrecker kann eine erfahrene dritte Person benannt werden, die den letzten Willen des Erblassers frei von Interessenkonflikten mit den Erben umsetzt. 


    Als ausgebildeter Testamentsvollstrecker und Inhaber der NACHLASSKANZLEI LANG kann auch Steffen Lang die Testamentsvollstreckung für Ihren Nachlass übernehmen. Dadurch entlasten Sie Ihre Erben von den Aufgaben der Nachlassverwaltung. Zusätzlich schützen Sie den Nachlass vor Gläubigern Ihrer Erben. Ergänzend stellen Sie sicher, dass Ihr letzter Wille tatsächlich umgesetzt wird, denn ein Testamentsvollstrecker ist grundsätzlich dem letzten Willen des Erblassers verpflichtet und nicht einzelnen Erben.


    Allgemeine Nachlassverwaltung

    Sind Sie Erbe einer Erbschaft ohne Testamentsvollstreckung geworden, treffen Sie die Aufgaben einer Verwaltung des Nachlasses, bis das Nachlassvermögen in Ihr Privatvermögen integriert und formell auf Sie umgeschrieben ist. In einer Erbengemeinschaft bedarf es dazu ergänzend der Abstimmung mit Ihren Miterben zur laufenden Verwaltung des Nachlasses sowie einer Regelung, wie das Erbschaftsvermögen nach Tilgung aller Schulden aufgeteilt werden soll.


    Erhalten Sie Unterstützung bei Ihren Aufgaben in der Nachlassverwaltung. Delegieren Sie zum Beispiel die Sicherung von Nachlassgegenständen wie Immobilien, wenn Sie nicht vor Ort sind, erhalten Sie einen Entwurf zu einer Vereinbarung, mit der Sie den Nachlass unter Miterben rechtssicher aufteilen können oder lassen Sie die Umschreibung von unternehmerischen Beteiligungen und geschlossenen Fonds regeln.

Nehmen Sie Kontakt auf!

Erfahren Sie, wie Ihnen die VERMÖGENSKANZLEI LANG helfen kann, Ihr Vermögen für Generationen erfolgreich zu erhalten.


Für eine rechtliche Ersteinschätzung zu Ihren juristischen Möglichkeiten durch die NACHLASSKANZLEI LANG, Rechtsanwalt Steffen Lang, fällt nur ein vergünstigtes Honorar von 99 Euro an.

Portrait von Rechtsanwalt Steffen Lang, Inhaber der Anwaltskanzlei NACHLASSKANZLEI LANG und der unabhängigen Vermögensberatung VERMÖGENSKANZLEI LANG GmbH, Hamburg

Steffen Lang, RA

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